Eventmanagement - Bewerbung zum Studium

Wenn Du Dich für einen Studiengang bewerben möchtest, der Dich für eine Tätigkeit in der Eventbranche qualifiziert, steht Dir eine gewisse Anzahl von Hochschulen zur Auswahl, die jeweils ihre eigenen Studiengänge mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchführen. Du kannst Dich entweder für einen Studiengang entscheiden, der als Eventmanagementstudium konzipiert ist oder ein generelleres Studienfach wie zum Beispiel Wirtschaftswissenschaften oder Kulturwissenschaften belegen und im Studium entsprechende Schwerpunkte wählen. Die Zulassungsvoraussetzungen können sehr unterschiedlich ausfallen und hängen auch vom Hochschultyp ab. Private Hochschulen haben oft andere Zulassungsvoraussetzungen als eine Universität. Bevor Du Dich auf einen Studienplatz bewirbst, lasse Dich ausführlich über das Studienangebot der bevorzugten Hochschule beraten und kläre, mit welchem Studiengang Du das Thema Eventmanagement dort jeweils abdecken kannst. Beim Bewerbungsverfahren gilt es einige Hürden zu nehmen und bestimmte Formalitäten einzuhalten.

Bewerbung auf einen Studienplatz an einer öffentlichen Hochschule (Universität/Fachhochschule)

Studiengänge an einer öffentlichen Hochschule beginnen entweder nur zum Wintersemester oder zum Sommersemester. Erkundige Dich rechtzeitig, wann Dein gewünschter Studiengang startet, denn Du musst eine Bewerbungsfrist einhalten. So endet die Frist für das Wintersemester am 15. Juli eines Jahres für "Spätabiturienten", die ihr Zeugnis erst im Juni erhalten. Willst Du zum Sommersemester starten, musst Du Deine Unterlagen spätestens zum 15. Januar einreichen. Das Studium an einer Universität erfordert die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Für ein Studium an einer Fachhochschule reicht die Fachhochschulreife aus. Die Bewerbung erfolgt in der Regel schriftlich, manche Hochschulen bieten mittlerweile auch ein Online-Verfahren. Wenn Du einen Masterstudiengang belegen möchtest, musst Du Dich übrigens neu bewerben.

Zulassungsbeschränkungen und Härtefälle

Bei einigen Studiengängen gibt es mehr Bewerber als Studienplätze. Wenn dies der Fall ist, vergeben die Hochschulen ihre Studienplätze üblicher Weise nach dem Numerus-Clausus-Prinzip: Ein Kontingent der Plätze wird Bewerbern zugeteilt, die eine bestimmte Abiturnote erreichen konnten. Ein weiteres Kontingent geht an Bewerber, die bereits einige Wartesemester vorweisen können. Letztlich geht ein Anteil der Plätze an Bewerber, die einen Härtefall begründen können, etwa durch Behinderung, Krankheit oder wenn ein Beruf aufgegeben werden muss und das Studium die Chancen zur Eingliederung erheblich erhöht. Bewerber, die schon einmal eine Zusage für einen Platz hatten, diesen aber wegen eines Dienstes (Freiwilligen-Dienst, Wehrdienst) nicht annehmen konnten, können unter Umständen bevorzugt werden.

Numerus Clausus (NC)

Der Numerus Clausus ist keine feste Größe und kann je nach Bewerberanzahl anders ausfallen. Liegt er für ein bestimmtes Fach beim Durchschnitt 2,3, kann er im anderen Semester bei 2,0 liegen. Für den Studiengang Eventmanagement gibt es aktuell keine Zulassungsbeschränkungen durch einen NC (Stand 2016). Das heißt aber nicht, dass es nicht andere Auswahlverfahren wie Tests oder Vorgespräche geben kann. Wenn Du nicht direkt Eventmanagement studieren möchtest, sondern ein verwandtes Fach, kannst Du auf einen NC stoßen. Das Fach Wirtschaftswissenschaften war zum Sommersemester 2016 an einigen Hochschulen zulassungsfrei. An anderen Hochschulen bewegte sich der NC zwischen 1,3 und 3,2. Das heißt, an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen mit dem NC 3,2 für das Fach Wirtschaftswissenschaften wurden alle Kandidaten zugelassen, deren Notendurchschnitt bei 3,2 oder besser lag oder wer sechs Wartesemester vorweisen konnte. Beim Fach Kulturwissenschaften kann der Wert des NC davon abhängen, ob Du das Fach als Haupt-oder Nebenfach belegen willst. An der Humboldt-Universität war zum Wintersemester 2014 für das Kernfach Kulturwissenschaften ein NC von 2,1 nötig, während er beim Zweitfach bei 2,4 lag. Vor einer Bewerbung macht es also immer Sinn, den aktuellen NC-Wert zu erfragen.

Zentrale Studienplatzvergabe

Beim Thema Bewerbung zum Studium kannst Du auf die Thematik zentrale Studienplatzvergabe durch die Stiftung Hochschulstart stoßen. Dies ist für das Eventmanagement-Studium allerdings nicht relevant. Die Stiftung Hochschulstart übernimmt die Vergabe von beliebten und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Das betrifft die Fächer Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie. Bewerber, die diese Fächer studieren wollen, müssen sich bei der Stiftung Hochschulstart bewerben.

Bewerbung für ein duales Studium

Wenn Du Dich für einen dualen Studiengang Eventmanagement bewerben möchtest, verläuft das Verfahren anders als für ein Vollzeitstudium an einer öffentlichen Hochschule. Die meisten dualen Studiengänge werden von privaten Hochschulen und von Berufsakademien angeboten. Dort ist eine Zulassung ohne Numerus Clausus oft möglich. Um einen Studienplatz zu bekommen, musst Du Dich nicht nur bei der Hochschule bewerben. Du bewirbst Dich zweifach: Einmal auf einen Platz an der Hochschule und einmal auf eine Arbeitsstelle beim Partnerunternehmen, das Dich während des Studiums unter die Fittiche nimmt. Das Unternehmen überzeugst Du mit einem guten Motivationsschreiben. Für eine Bewerbung an der Hochschule reichst Du entweder das Abitur- oder das Fachabiturzeugnis ein. Die meisten privaten Hochschulen fordern zudem einen Eignungstest oder den Nachweis relevanter Berufserfahrung. Auch bei der Bewerbung zum dualen Studium müssen bestimmte Fristen eingehalten werden.

Bewerbung für ein Fernstudium

Wenn Du Eventmanagement als Fernstudium belegen möchtest, bist Du im Regelfall an keinen Semesterbetrieb gebunden. Der Studienstart ist zu mehreren Terminen möglich. Je nach Studiengang fordern die Fernuniversitäten die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Einige Studiengänge können sogar ohne Abitur begonnen werden, etwa wenn der Bewerber Berufserfahrung nachweisen kann. Die Bewerbung erfolgt durch einen Anmeldebogen. Meistens haben Studierende die Möglichkeit, ihren Studiengang einige Wochen kostenlos zu testen, bis sie zahlungspflichtig werden. Achte darauf, dass der Hochschulkurs staatlich geprüft und zugelassen ist.

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