Studienfinanzierung – Verschiedene Möglichkeiten im Überblick

Wenn Du ein Studium aufnehmen möchtest, steht natürlich die Finanzierung der Studienzeit im Raum. Es ist wichtig, dass Du Dir einen Überblick über Deinen finanziellen Bedarf verschaffst. Nicht immer kann der gesamte Lebensunterhalt von den Eltern oder durch Ersparnisse gedeckt werden. Deshalb stellen wir wichtige Förderungsmöglichkeiten – angefangen vom Bafög bis zum Bildungskredit - vor. Natürlich kannst Du neben dem Studium jobben, um etwas hinzuzuverdienen, wenn das Studium nicht zu sehr darunter leidet.

Bedarf ermitteln – Ein Beispiel

Bei Deiner Studienplanung und der möglichen Finanzierung solltest Du Dir über regelmäßige monatliche Ausgaben im Klaren sein. Als Orientierung kann folgende Tabelle dienen. Natürlich hängt Dein finanzieller Bedarf von Deinen persönlichen Lebensumständen und dem Studienstandort ab. Großstädte sind tendenziell teurer als kleinere Studentenstädte.

Monatliche Ausgaben

Miete inkl. Nebenkosten (abhängig vom Studienort)450 Euro
Kommunikation30 Euro
Lebensmittel und Hygieneartikel240 Euro
Kleidung50 Euro
Lernmaterial30 Euro
Freizeit, Kultur, Sport70 Euro
Semesterticket50 Euro
Haftpflichtversicherung10 Euro
Gesamt930 Euro

Bafög

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das hinter den Bafög-Leistungen steht, ist seit 1971 in Kraft. Mit der Bafög-Förderung soll jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung ermöglicht werden, auch wenn die Eltern diese nicht finanzieren können. Um eine Unterstützung vom Bafög-Amt zu erhalten, musst Du einen Antrag stellen. Die Höhe der Fördersumme hängt von Deinem Einkommen und Vermögen sowie dem Deiner Eltern ab. Bestimmte Freibeträge werden nicht angerechnet. Beim Bafög handelt es sich um ein staatliches Darlehen, das nach dem Studium teilweise wieder zurückbezahlt werden muss. Das Darlehen ist zinslos. Auf Antrag kannst Du nach dem Studium von der Rückzahlungspflicht befreit werden, etwa in Zeiten von Erwerbslosigkeit oder bei geringem Einkommen. Mehr Informationen findest Du unter: www.bafög.de.

Kindergeld und Krankenversicherung

Bis zum 25. Lebensjahr hast Du, beziehungsweise Deine Eltern, Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch besteht bei erwachsenen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden. Die Antragstellung läuft über Deine Eltern. Bis zum 25. Lebensjahr musst Du Dich auch nicht um eine Krankenversicherung kümmern, denn bis 25 bist Du über Deine Eltern krankenversichert. Danach bist du selbst versicherungspflichtig. Krankenkassen bieten ermäßigte Studententarife an. Achtung: Im Falle eines dualen Studienganges fallen Beiträge zur Renten, -Pflege, -Arbeitslosen,- und Krankenversicherung an. Die Beitragshöhe hängt vom Gehalt ab. Wird die Geringverdienergrenze von 325 Euro nicht überschritten, muss der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.

Stipendium

Wenn es mit dem Bafög nicht klappt oder Du keines beantragen kannst/willst, kannst Du Dich für ein Stipendium bewerben. In der Datenbank www.stipendienlotse.de findest Du eine Vielzahl gemeinnütziger Stiftungen, die Studierende unterstützen. Die Höhe der Fördersumme und die Förderdauer können sehr unterschiedlich ausfallen. Informationen dazu bekommst Du bei der jeweiligen Stiftung.

Bildungskredit

Die Bundesregierung stellt ein Bildungskreditprogramm zur Verfügung, um damit Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen zu unterstützen. Der staatliche Bildungskredit wird unabhängig vom eigenen und elterlichen Einkommen gewährt. Es fallen Zinsen an, der Zinssatz fällt allerdings vergleichsweise niedrig aus. Auch die Raten für die Rückzahlung von 120 Euro monatlich sind im Vergleich zu anderen Bildungskrediten gering. Weitere Informationen zum staatlichen Bildungskredit findest Du hier: www.bva.bund.de. Neben dem staatlichen Bildungskredit gibt es auch Banken, die Bildungskredite anbieten. Allerdings solltest Du bei der Bank die genauen Konditionen erfragen. So solltest Du wissen, wie hoch der Zinssatz ausfällt und ob Du auch dann zur Rückzahlung verpflichtet bist, wenn Du erwerbslos sein solltest. Die Konditionen können von Bank zu Bank sehr unterschiedlich ausfallen.

Wohngeld

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du als Studierender Wohngeld beantragen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Du keinen Anspruch auf Bafög hast und Du bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreitest. Informationen und Antragsformulare gibt es beim jeweiligen Wohngeldamt der Stadt/der Kommune.

Nebenjobs

Neben staatlicher Förderung, Stiftungen und Kredite kannst Du Deinen Lebensunterhalt durch Nebenjobs aufbessern. Vorteilhaft ist es, wenn Du einen Job in einer Branche findest, die etwas mit Deinem Studium zu tun hat. Wenn Du zum Beispiel Eventmanagement studierst, könntest Du Dich um einen Studentenjob in einer Eventagentur bemühen. So hast Du doppelt etwas davon: Du finanzierst Dein Studium und sammelst gleichzeitig Berufserfahrung. Auch Praktika können vergütet sein. Wenn Du Bafög beziehst und gleichzeitig arbeitest, darfst Du eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschreiten. Du kannst bis zu 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies sich auf die Höhe der Förderung auswirkt. Verdienst Du mehr, verringert dies die Fördersumme oder der Anspruch erlischt ganz. Generell gilt, dass Studierende eine wöchentliche Arbeitszeit von 19 Stunden nicht überschreiten dürfen, um ihren Status als Studenten nicht zu gefährden. Kurzfristig sind jedoch Tätigkeiten in Vollzeit möglich, wenn dieses Arbeitsverhältnis nicht länger als zwei Monate anhält.

Duales Studium

Bei einem dualen Studium bist Du bei einem Partnerunternehmen angestellt, das in der Regel eine Vergütung zahlt. Die Höhe fällt allerdings von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich aus. Wer ein duales Studium in Kooperation mit einem namhaften Unternehmen absolviert, kann bis zu 1500 Euro monatlich verdienen.

Auslandssemester finanzieren

Ein Auslandssemester verlängert oftmals die Regelstudienzeit und außerdem muss ja die auswärtige Zeit finanziert sein. Wenn Du ins Ausland möchtest, kannst Du Auslands-Bafög beantragen. Möglicher Weise steht es Dir sogar zu, wenn Du im Inland keinen Anspruch darauf hast, weil Deine Eltern zu viel verdienen. Wie das Bafög-Amt auf seiner Homepage schreibt, sind für die Auslandsförderung nach dem BAföG - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen. Auf der Internetseite des Bafög-Amtes kannst Du herausfinden, welche Stelle für welches Land zuständig ist.

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